1871, vor 150 Jahren wurde im Deutschen Kaiserreich der § 218 zum Verbot des Schwangerschaftsabbruchs erlassen. Auf ihm basiert der bis heute gültige § 218 des Strafgesetzbuches der BRD, womit Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland immer noch nicht vollumfänglich legalisiert sind.
Wir haben diesen runden Geburtstag zum Anlass genommen und ein paar Fragen rund um § 218 und Schwangerschaftsabbrüche für euch zusammengestellt.
Erkenntnisreiches quizzen wünschen wir euch!